

Ausbildung
- Brandschutzhelfer
- Sicherungs- und Brandschutzposten
Gemäß ArbschG, UVV DGUV Vorschrift 1 und der ASR 2.2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet mindestens 5% der Belegschaft zum Brandschutzhelfer auszubilden. Die Ausbildung ist nicht nur aus gesetzlichen Aspekten sinnvoll, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen extrem wichtig.
Viele Brände in Betrieben beginnen meist mit einem Entstehungsbrand.
Brandschutzhelfer bekommen bei uns die Kompetenz genau diesen Entstehungsbrand adäquat und sicher zu bekämpfen.
Damit Ihr Betrieb erhalten bleibt.
Kundenzufriedenheit als oberstes Gebot.
Der Kunde steht bei uns im Vordergrund. Unser Kredo ist es stets im Auftrag des Kunden lösungsorientiert und fristgerecht die gewünschten Leistungen zu erarbeiten.
Sie haben fraglich bezüglich Leistungen, welche bis jetzt nicht aufgeführt wurden?
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
Wir finden immer eine Lösung!

Brandschutzbeauftragter
- Externer Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen
- Gefährdungsbeurteilungen nach TRGS 800
-Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen
- Erstellen von Brandschutzkonzepten
-Fachgerechtes erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
- Ansprechpartner in Notfällen
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Umfassende Beratung zum Thema Brandschutz
-Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Zertifiziert vom TÜV Rheinland!

